Über uns
Wertearbeit
Neben den gemeinsamen Werten ist es vor allem eine klare Haltung, die unseren Alltag im „Verbund der Rheinischen“ prägt:

Haben Sie Fragen oder Gesprächsbedarf zum Thema Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt oder sind Sie betroffen von Grenzüberschreitungen jedweder Art?
Scheuen Sie sich nicht, sich an eine unserer Ansprechpersonen zu wenden – ob per Telefon oder Mail – jeder Kontakt findet in einem geschützten Rahmen statt.
Alle Ansprechpersonen unserer verschiedenen Einrichtungen stehen gleichermaßen für Sie vertrauensvoll zur Verfügung.
Ansprechpersonen Schutzkonzept
Koordinationsstelle:
Susanne Ohmsen
0221 355045-1144
ohmsen@rheinische-stiftung.de

Ansprechpersonen im Verbund
Die Rheinische Stiftung übernimmt in ihrem Zuständigkeitsbereich als Förder- und Trägerstiftung und in ihrer Rolle als Gesellschafterin der ihr zugehörigen Beteiligungsgesellschaften Verantwortung.
Es gehört zum Selbstverständnis der Organisation, den Lernenden, Mitarbeitenden und Lehrenden bestmögliche Lern- und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Die Menschen, die in der Rheinischen Stiftung lernen, arbeiten, lehren und unterrichten, sollen sich sicher sein können, dass ihre Rechte und ihre Würde respektiert sowie ihr Wohl geschützt werden und dass alles getan wird, um Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt zu verhindern. Die Rheinische Stiftung unterstützt eine Kultur des respektvollen Miteinanders auf allen Handlungsebenen. Diese steht für eine grenzachtende und authentische Haltung und einen Umgang, der von Fürsorge, Freundlichkeit und Disziplin geprägt ist.
Diese Kultur des respektvollen Miteinanders zeigt sich im Alltag in vielen kleinen Begegnungen ― aber auch in einem klaren institutionellen Rahmen: mit gelebten Werten, sichtbaren Regeln und konkreten Maßnahmen.
Dazu zählen:
- einrichtungsspezifische Schutzkonzepte in allen Beteiligungsgesellschaften
- ein verbindlicher Verhaltenskodex
- regelmäßige Fortbildungen zu Themen wie Resilienz, Kommunikation und Konfliktmanagement
- transparente Beschwerdewege
- und feste, benannte Ansprechpersonen für alle Fragen rund um Grenzverletzungen und Prävention
Diese Schutzmaßnahmen sind kein Zusatz, sondern Teil unseres Qualitätsverständnisses. Sie ergänzen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 und werden getragen von unserem Leitbild sowie der Charta der Vielfalt der Rheinischen Stiftung, der wir uns verpflichtet fühlen.
