Unsere Geschichte

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Gründung:

Die Rheinische Stiftung für Bildung wurde am 23.11.2005 als eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Köln eingetragen.

Geschichte:

Die Gründung der Stiftung fußt auf dem jahrzehntelangen Wirken der einzelnen Einrichtungen des ehemaligen Verbundes von privaten Bildungsträgern: Dem Verbund der Rheinischen.

Am 31.05.1958 legte der Gründer der ersten privaten Bildungseinrichtung dieses Verbundes, der Unternehmer Dr. Gottfried Päffgen, in seiner Gründungsansprache der Rheinischen Ingenieurschule für Maschinenwesen Köln und der Rheinischen Technikerschule für Bau und Maschinenwesen Köln, seine Gründungsgedanken dem Auditorium dar:

„...Warum also diese Schulen auf privater Basis?
Dieser unser Staat ist zusammen mit den einzelnen Ländern und Kommunen bemüht, all seinen Bürgern die Voraussetzung für Schul-, Aus- und Fortbildung zu sichern. Da dies für eine große vielschichtige Allgemeinheit getan werden muss, ist klar, dass individuelle Forderungen und Bedürfnisse hier nicht Priorität fordern und erhalten können. Hier muss also eine gewisse Selbsthilfe und Selbstbeteiligung aller in diesem Staat vertretenen und sich verantwortlich fühlenden Gruppierungen erfolgen.
... Ich habe seit Langem erkannt, dass für Unternehmer und Unternehmen die freiwillige Verpflichtung zur vorgenannten Selbsthilfe und Unterstützung im Bildungsbereich eine höchst wünschenswerte und anerkennenswerte Pflicht ist. Wir können von staatlichen und kommunalen Institutionen, schon von deren Struktur und Aufgabenstellung her, nicht mehr verlangen, als wir selbst zu tun bereit sind.

Es gehört schon seit Jahren zu meinen Bestrebungen, ein Instrument zu schaffen, um all denjenigen zu helfen, denen es in der Jugend nicht möglich war, eine ihren Talenten und Fähigkeiten gemäße Ausbildung zu erlangen. Aber auch an die ist zu denken, die sich aus irgendwelchen Gründen in ihrer Berufswahl geirrt haben, oder diejenigen, die von den Strukturveränderungen unserer Gesellschaft überrollt oder Opfer von Unfällen und Krankheiten wurden. All jene haben einen Anspruch auf eine Chance!
... Ich habe den Schulen folgenden Leitgedanken zugrunde gelegt: Ausbildung ist gleich einer Vorbereitung auf eine erfolgreiche Zukunft. Weiterbildung ist gleich der Sicherung dieser Zukunft!...“

Heute:

Diese Gründungsgedanken haben nun Jahrzehnte später nichts an ihrer Aktualität verloren und bilden daher auch heute noch die Basis all unseres Wirkens.
Sie spiegeln sich im in der Satzung festgelegten Zweck der Rheinischen Stiftung für Bildung wider.

Zweck:

Zweck der Rheinischen Stiftung für Bildung ist laut Satzung

  • die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung oder Studentenhilfe;
  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
  • die Förderung der beruflichen Integration.

Die Rheinische Stiftung für Bildung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.